Erklärung zur Barrierefreiheit
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Internetseite ist nicht mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. Die Unvereinbarkeiten und Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Aktuell wird eine Überarbeitung der Internetseite vorbereitet, welche eine Vielzahl der aufgeführten Einschränkungen beheben wird.
Folgende Einschränkungen sind für die Nutzer:innen noch vorhanden:
a) Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
- Kontraste und Farbwahl
Einige Farbkontraste auf dieser Website entsprechen derzeit nicht vollständig den Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß der geltenden Richtlinien
b) Unverhältnismäßige Belastung
- Deutsche Gebärdensprache
Auf der Webseite sind keine Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache vorhanden. Diese werden nach der Überarbeitung der Seite erstellt.
c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften
- Online-Karten und Kartendienste (Google-Maps)
Die zugänglichen Informationen und Dateien werden durch Externe bereitgestellt, sodass die Technischen Betriebe Offenburg dafür keine Verantwortung besitzt, und daher für die angebotenen Inhalte keine Barrierefreiheit gewährleisten kann.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 01.03.2026 erstellt.
4. Feedback und Kontakt
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.strandbad-gifiz.de aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür das vorgesehene Feedback-Formular.
Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren:
Technische Betriebe Offenburg
Kinzigstraße 3
77652 Offenburg
Telefon: 0781 9276-0
Telefax: 0781 9276-236
E-Mail: info@tbo-offenburg.de
5. Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Internetseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.
